Diese Fehler passieren bei internationalen Erbfällen besonders häufig – und was man dagegen tun kann

Ein internationaler Erbfall bringt häufig nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch zahlreiche organisatorische, rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Befinden sich Vermögenswerte in verschiedenen Ländern oder leben Erbinnen und Erben im Ausland, treffen oftmals unterschiedliche gesetzliche Regelungen aufeinander. Genau das macht internationale Erbfälle so komplex. Hinzu kommt, dass mehrere Staaten gleichzeitig ein Besteuerungsrecht für denselben Erwerb beanspruchen können, wenn etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Belegenheit des Vermögens in verschiedenen Ländern liegen.
Viele Schwierigkeiten entstehen dabei nicht durch außergewöhnliche Sachverhalte, sondern durch vermeidbare Fehler. Wer sich frühzeitig informiert und seine individuelle Situation sorgfältig prüfen lässt, kann spätere Probleme häufig vermeiden. Im Folgenden zeigen wir typische Stolperfallen und erläutern, wie Sie diesen begegnen können. Eine frühzeitige, interdisziplinäre Planung – unter Einbeziehung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht – ist dabei regelmäßig der beste Schutz vor späteren Auseinandersetzungen und steuerlichen Mehrbelastungen.
Fehler 1: Internationale Vermögenswerte werden nicht vollständig berücksichtigt
In vielen Fällen konzentrieren sich Erbinnen und Erben zunächst auf Vermögenswerte in Deutschland. Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland geraten dabei leicht in den Hintergrund – insbesondere dann, wenn sie schon seit vielen Jahren bestehen oder gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern verwaltet wurden.
Gerade diese Vermögenswerte können jedoch für die steuerliche Beurteilung eine entscheidende Rolle spielen. Werden sie nicht vollständig erfasst, kann dies später zu Rückfragen oder zusätzlichen Verfahren führen. Zudem besteht das Risiko, dass ausländische Staaten den Erwerb eigenständig erfassen und besteuern, wenn dort belegene Immobilien oder Konten nicht rechtzeitig offengelegt werden.
Deshalb empfiehlt es sich, möglichst früh eine vollständige Übersicht über den gesamten Nachlass zu erstellen. Dazu gehören alle Vermögenswerte im In- und Ausland sowie die dazugehörigen Unterlagen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme schafft Transparenz und bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. In komplexeren Fällen kann es sinnvoll sein, die Vermögensstruktur in einem Nachlassplan zu dokumentieren und diesen regelmäßig zu aktualisieren, etwa bei Erwerb neuer Auslandsimmobilien oder Beteiligungen.
Fehler 2: Fristen werden unterschätzt
Internationale Erbfälle sind häufig mit unterschiedlichen Melde- und Erklärungspflichten verbunden. Während in Deutschland bestimmte Fristen gelten, können im Ausland andere Zeiträume oder zusätzliche Anforderungen bestehen. Teilweise knüpfen ausländische Rechtsordnungen die Anerkennung von Erbrechten oder Steuervergünstigungen an die rechtzeitige Anzeige des Erbfalls oder die Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Erbschein, Certificate of Succession).
Wer diese Fristen versäumt, muss unter Umständen mit Verzögerungen oder weiteren Konsequenzen rechnen. Häufig entstehen Probleme nicht aus mangelnder Sorgfalt, sondern weil Betroffene gar nicht wissen, dass mehrere Staaten beteiligt sind.
Deshalb ist es sinnvoll, möglichst früh zu klären, welche Behörden zuständig sind und welche Fristen eingehalten werden müssen. Je früher diese Fragen beantwortet werden, desto einfacher lässt sich der weitere Ablauf planen. Gerade bei Wegzugskonstellationen sollte zudem geprüft werden, ob bereits zu Lebzeiten Melde- oder Wegzugsanzeigen erforderlich sind, um spätere erbschaft- oder ertragsteuerliche Nachteile – etwa durch Wegzugsbesteuerung – zu vermeiden.
Schließlich sollte die Liquidität für Erbschaftsteuerzahlungen sowie etwaige Ertragsteuern (z.B. aufgrund einer Wegzugsbesteuerung) frühzeitig eingeplant werden, sodass im Erbfall nicht – unter Zeitdruck – Vermögensgegenstände liquidiert werden müssen.
Fehler 3: Steuerliche Auswirkungen werden zu spät geprüft
Viele Erbinnen und Erben treffen zunächst praktische Entscheidungen, ohne die steuerlichen Folgen ausreichend zu berücksichtigen. So wird beispielsweise eine geerbte Immobilie verkauft oder ein Bankkonto aufgelöst, bevor geklärt wurde, welche Auswirkungen dies auf die Besteuerung haben kann.
Dabei können sich steuerliche Folgen nicht nur aus der Erbschaft selbst ergeben, sondern auch aus späteren Entscheidungen rund um das geerbte Vermögen. So können etwa Veräußerungsgewinne aus geerbten Beteiligungen oder Immobilien zusätzlich zur Erbschaftsteuer der Einkommensteuer unterliegen, wenn Haltefristen nicht beachtet oder Gestaltungen nicht rechtzeitig vorbereitet wurden
Deshalb lohnt es sich, wichtige Schritte nicht vorschnell umzusetzen. Eine frühzeitige steuerliche Einschätzung schafft Klarheit und hilft dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen. Insbesondere bei Unternehmensvermögen oder größeren Auslandsinvestitionen sollte vor Veräußerungen geprüft werden, ob sich durch zeitliche Streckung, Zwischenschaltung von Gesellschaften oder lebzeitige Übertragungen steuerliche Belastungen reduzieren lassen.
Fehler 4: Doppelbesteuerung wird nicht geprüft
Eine der größten Sorgen bei internationalen Erbfällen ist die Frage, ob dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern besteuert wird. Tatsächlich können verschiedene Staaten unter bestimmten Voraussetzungen ein Besteuerungsrecht haben. Regelmäßig knüpfen die Staaten an unterschiedliche Kriterien an, etwa an den Wohnsitz des Erblassers oder Erwerbers, die Staatsangehörigkeit oder die Belegenheit einzelner Vermögensgegenstände.
Ob daraus tatsächlich eine doppelte steuerliche Belastung entsteht, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall sowie von den gesetzlichen Regelungen der beteiligten Staaten ab. Deshalb sollte die steuerliche Situation immer umfassend geprüft werden. Da es nur wenige spezielle Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt, muss häufig mit nationalen Anrechnungsvorschriften oder einseitigen Entlastungsregelungen gearbeitet werden.
Wer sich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt, kann mögliche Risiken besser einschätzen und vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig berücksichtigen.
Fehler 5: Bestehende Regelungen werden nicht regelmäßig überprüft
Viele Menschen haben bereits ein Testament oder andere Regelungen für ihre Vermögensnachfolge getroffen. Ändert sich später jedoch die familiäre Situation oder kommen Vermögenswerte im Ausland hinzu, passen diese Regelungen häufig nicht mehr vollständig zur aktuellen Lebenssituation. Gerade bei internationalen Familien kann sich durch einen Wohnsitzwechsel oder den Erwerb von Auslandsvermögen das anwendbare Erbrecht ändern, sodass frühere Verfügungen nur noch eingeschränkt oder anders wirken als ursprünglich geplant.
Auch gesetzliche Vorschriften können sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb ist es sinnvoll, bestehende Nachfolgekonzepte regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies gilt insbesondere für gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln und erbrechtliche Gestaltungen in Unternehmerfamilien, da hier internationale Bezüge schnell zu Wirksamkeits- und Anerkennungsproblemen führen können. Hier sind frühzeitig entsprechende Juristen (Notare/Rechtsanwälte) in die Überlegungen einzubeziehen.
Eine aktuelle und durchdachte Planung sorgt dafür, dass persönliche Wünsche möglichst eindeutig umgesetzt werden können und spätere Unsicherheiten vermieden werden. Zugleich lassen sich so Pflichtteils- und Steuerfolgen besser steuern und Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugend reduzieren.
So lassen sich viele Probleme vermeiden
Auch wenn internationale Erbfälle oft komplex erscheinen, lassen sich viele Herausforderungen mit einer guten Vorbereitung deutlich vereinfachen. Eine vollständige Übersicht über das Vermögen, sorgfältig aufbewahrte Unterlagen und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen eine solide Grundlage für die Nachlassabwicklung. Der Wohnsitz der Beteiligten, die Belegenheit der Vermögenswerte und etwaige Wegzugsüberlegungen sollten dabei stets mitgedacht werden, da sie regelmäßig den Umfang der Steuerpflicht in den beteiligten Staaten bestimmen.
Ebenso wichtig ist es, Entscheidungen nicht unter Zeitdruck zu treffen. Wer sich ausreichend Zeit nimmt, verschiedene Möglichkeiten prüft und offene Fragen frühzeitig klärt, schafft Sicherheit für sich selbst und für alle Beteiligten. Gerade bei größeren Nachlässen oder Unternehmensvermögen empfiehlt sich ein vorausschauender Nachlassplan, der auch Szenarien wie Wegzug, vorweggenommene Erbfolge oder unerwartete Erbfälle in der Unternehmerfamilie berücksichtigt.
Mit einer individuellen Beratung auf der sicheren Seite
Jeder internationale Erbfall ist anders. Unterschiedliche Vermögenswerte, verschiedene Staaten und individuelle familiäre Situationen machen eine pauschale Lösung nahezu unmöglich. Umso wichtiger ist eine Beratung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt und die persönliche Situation ganzheitlich betrachtet. In der Praxis bewährt sich ein abgestimmtes Vorgehen von erbrechtlich und steuerlich spezialisierten Beraterinnen und Beratern, das sowohl die zivilrechtliche Wirksamkeit der Nachfolgegestaltung als auch deren steuerliche Optimierung im In- und Ausland im Blick behält.